Checkflüge

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Zum Erhalt bzw. zur Verlängerung Ihrer Berechtigung für einmotorige Flugzeuge (SEP land) ist nach JAR-FCL u.a. ein Übungsflug (Mindestdauer eine Stunde) mit einem Fluglehrer erforderlich. Der Übungsflug muss vor Ablauf der Gültigkeit durchgeführt werden.

Ersatzweise - oder nach Ablauf der Gültigkeit - ist für die Erneuerung der Klassenberechtigung ein Checkflug mit einem Examiner vorgeschrieben. Diese Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer ersetzt außerdem evtl. fehlende Flugstunden und Starts.

Als vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannter Examiner gemäß JAR Befähigungsüberprüfungen bin ich berechtigt, mit Ihnen den Übungsflug durchzuführen bzw. die Befähigungsüberprüfung abzunehmen für:

bulletKlassenberechtigung SEP (land/sea)
bulletIR (SEP)
bulletKlassenberechtigung MEP (land)
bulletIR (MEP)

Darüber hinaus kann ich Ihnen die praktische Prüfung zum Erwerb einer Klassenberechtigung SEP, MEP oder Musterberechtigung abnehmen.

Ihr Übungs- bzw. (Über)Prüfungsflug wird individuell  auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen angepasst:
Ob mit Ihrem eigenen oder einem gechartertenLuftfahrzeug, rufen Sie mich an und wir vereinbaren einen Termin. Die Abrechnung dieser Flüge erfolgt lt. LuftKostVO.

 

 

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Copyright © 2008 Uwe Walter
Stand: 20. September 2008
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